Was muss ich mitbringen?
Zum so genannten „Erstgespräch“ mitzubringen sind die Verordnung (vom Arzt) und das U-Heft des Kindes. Wenn vorhanden Vorbefunde.
Zum so genannten „Erstgespräch“ mitzubringen sind die Verordnung (vom Arzt) und das U-Heft des Kindes. Wenn vorhanden Vorbefunde.
Ihr Kinder- oder Hausarzt stellt für Ihr Kind die benötigte Verordnung zur "Interdisziplinären Eingangsdiagnostik Frühförderung" aus.
Die Komplexleistung des Frühförderzentrums Jülich richtet sich grundsätzlich an Kinder von der Geburt bis zur Einschulung. Der Förderzeitraum richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes.
Wenn Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich zunächst an Ihren behandelnden Kinderarzt oder Hausarzt. Er entscheidet, ob für Ihr Kind eine Frühförderung notwendig ist und überweist Ihr Kind zu interdisziplinären Eingangsdiagnostik in unser Haus. Gemeinsam geht es weiter.
Unser interdisziplinäres Team erstellt einen individuellen Förder- und Behandlungsplan, aus welchem die Stärken und Schwächen eines jeden Kindes hervorgehen. In der Eingangsdiagnostik werden mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten die Förderziele definiert und der Weg, wie diese Ziele erreicht werden können, gemeinsam besprochen.
Nachdem Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben, vereinbaren wir gemeinsam einen Termin für das Erstgespräch. Dies dient einem ersten Informationsaustausch und klärt, ob eine Frühförderung den Bedürfnissen des Kindes gerecht wird. Unser interdisziplinäres Team erstellt dann auf Basis einer Entwicklungsdiagnostik einen individuellen Förder- und Behandlungsplan, aus dem die Stärken und Schwächen Ihres Kindes hervorgehen. Im Anschluss daran definieren wir dann gemeinsam mit Ihnen die Förderziele und besprechen den Weg, über den diese erreicht werden können.
Wenn Sie sich dann für eine Förderung bei uns im Frühförderzentrum Jülich entscheiden, unterstützen wir Sie gerne beim weiteren Vorgehen.
Die Förderungen und Behandlungen finden dann in der Regel zweimal wöchentlich in Einzel- und/oder Gruppenangeboten statt. Eine intensive Zusammenarbeit mit Ihnen ist dabei für uns und vor allem für den Erfolg der Förderung Ihres Kindes von zentraler Bedeutung.
Auf Sie als Eltern, von gesetzlich krankenversicherten Kindern, kommen keine Kosten für die Frühförderung in unserem Hause zu. Die Kosten werden von den Krankenkassen und von den Sozialämtern getragen.